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   OLG München, 12.01.2011 - 20 U 2913/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13413
OLG München, 12.01.2011 - 20 U 2913/10 (https://dejure.org/2011,13413)
OLG München, Entscheidung vom 12.01.2011 - 20 U 2913/10 (https://dejure.org/2011,13413)
OLG München, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 20 U 2913/10 (https://dejure.org/2011,13413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gemeinschaft an einem Hausanwesen: Abrechnungs- und Herausgabeanspruch für Mieteinnahmen eines Teilhabers aus der Vermietung von Kraftfahrzeugstellplätzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen entgeltlicher Überlassung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Stellplätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 744; BGB § 745; BGB § 687 Abs. 2; BGB § 681
    Ansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen entgeltlicher Überlassung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Stellplätzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermietung eines Stellplatzes - Verwaltungsmaßnahme der WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Vermietung von Gemeinschaftseigentum

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Bei unberechtigter Vermietung von Gemeinschaftseigentum: Miete erstatten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unberechtigte Vermietung von Gemeinschaftseigentum: Herausgabepflicht der Miete nach GoA! (IMR 2011, 105)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03

    gummielastische Masse II

    Auszug aus OLG München, 12.01.2011 - 20 U 2913/10
    In letzterem Fall kann nur dann Ersatz für die gezogenen Nutzungen gefordert, wenn entweder die Teilhaber eine dahingehende Vereinbarung im Sinne von § 745 Abs. 2 BGB getroffen haben oder wenn anderen Teilhabern der Mitgebrauch hartnäckig verweigert worden ist (BGH NJW 1966, 1707; NJW-RR 2005, 1200).

    Die Beklagte könnte - mangels einer Vereinbarung gemäß § 745 Abs. 2 BGB - nur dann Ersatz für gezogene Nutzungen am Gemeinschaftseigentum fordern, wenn ein anderer Teilhaber ihr den Mitgebrauch hartnäckig verweigert hätte (BGH NJW 1966, 1707; NJW-RR 2005, 1200).

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63

    Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und

    Auszug aus OLG München, 12.01.2011 - 20 U 2913/10
    In letzterem Fall kann nur dann Ersatz für die gezogenen Nutzungen gefordert, wenn entweder die Teilhaber eine dahingehende Vereinbarung im Sinne von § 745 Abs. 2 BGB getroffen haben oder wenn anderen Teilhabern der Mitgebrauch hartnäckig verweigert worden ist (BGH NJW 1966, 1707; NJW-RR 2005, 1200).

    Die Beklagte könnte - mangels einer Vereinbarung gemäß § 745 Abs. 2 BGB - nur dann Ersatz für gezogene Nutzungen am Gemeinschaftseigentum fordern, wenn ein anderer Teilhaber ihr den Mitgebrauch hartnäckig verweigert hätte (BGH NJW 1966, 1707; NJW-RR 2005, 1200).

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68

    Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 12.01.2011 - 20 U 2913/10
    17 Die vollständige oder teilweise entgeltliche Überlassung eines gemeinschaftlichen Gegenstandes ist grundsätzlich als Fruchtziehung eine Verwaltungsmaßnahme gemäß §§ 744, 745 BGB (BGHZ 56, 47, 50; Staudinger/Langhein BGB Neubearb. 2008 § 744 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Klarstellende Berichtigung des Aktivrubrums im

    Auszug aus OLG München, 12.01.2011 - 20 U 2913/10
    So wie die Begleichung von Gemeinschaftsschulden ein objektiv fremdes Geschäft ist, gilt dies auch für die Begründung und Vereinnahmung von Gemeinschaftsforderungen (vgl. hierzu OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1603, 1604 re.Sp.).
  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Zwar soll nach möglicherweise mengenmäßig sogar herrschender Meinung für die Anwendung des § 687 Abs. 2 BGB Eventualvorsatz genügen können (siehe etwa v. der Osten, GRUR 1998, 284, 287), wobei für das Bewusstsein der fehlenden eigenen Berechtigung grundsätzlich bereits die Kenntnis genügen soll, dass es sich um ein fremdes Geschäft handelt, es sei denn, der Geschäftsführer glaubte - was er aber selbst darzulegen und zu beweisen habe - er dürfe das fremde Geschäft als eigenes führen (so etwa OLG München v. 12.01.2011 - 20 U 2913/10, BeckRS 2011, 1287 Rn. 13; Staudinger/ Bergmann , BGB, 2020, § 687 Rn. 37).
  • OLG Koblenz, 12.03.2020 - 9 WF 757/19

    Auskunftsanspruch einer Eigentümergemeinschaft gegenüber einem Miteigentümer

    Er hat sich mit der ohne - zumindest konkludente - Zustimmung der Antragstellerin erfolgten Vermietung des Anwesens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung folglich ein fremdes Geschäft als eigenes angemaßt (vgl. zu allem Vorstehenden OLG München, Urteil vom 12. Januar 2011 - 20 U 2913/10 -, juris, Rdnr. 14 ff., m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 72/19

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Prozesskostenhilfe;

    Unabhängig davon, ob Teilhaber einer Gemeinschaft eine Wohnung gemeinschaftlich vermieten oder einzelne Teilhaber sie allein vermieten, gilt grundsätzlich, dass der die Miete einziehende Teilhaber zur Herausgabe des Erlangten an die Gemeinschaft gemäß § 667 BGB (ggf. i. V. m. § 687 Abs. 2, § 681 BGB) verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2010 ‌- XII ZR 14/09 -‌, Rn. 34, juris; OLG München, Urteil vom 12. Januar 2011 ‌- 20 U 2913/10 -‌, juris, Fehrenbacher, in: BeckOGK, Stand 1. März 2021, § 743 BGB Rn. 12; von Proff, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2015, § 743 BGB Rn. 10).
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